Hinweisgeber-Meldungen bei Bäcker Görtz

„Whistleblowing“ bietet die Möglichkeit, Verdachtsmomente für Fehlverhalten zu melden, also alles, was nicht mit unseren Werten und Richtlinien übereinstimmt.

Eine Hinweisgeber /“Whistleblower“-Meldung kann bei Bäcker Görtz jederzeit per Brief, E-Mail, Telefonanruf oder persönlich, offen oder anonym erfolgen.

Bitte nutzen Sie zur Abgabe Ihrer Meldung auch gerne das Kontaktformular, dass Sie hier finden:
https://www.baeckergoertz.de/hinweisgeber-formular/
oder unsere telefonische “Whistleblower-Sprachbox” (ein aufgenommener Anruf wird in Text umgewandelt und weitergeleitet). Unsere Hinweisgeber-Sprachbox erreichen sie rund um die Uhr unter 0621-8639994-0

Falls Sie ein persönliches Gespräch mit unserer Geschäftsleitung wünschen, kontaktieren Sie unsere Geschäftsführer gerne direkt per mail hinweisg- Entfernen Sie diesen Textteil -eber.gl@baeckergoertz.de.

Wenn Sie mit unserem externen Ansprechpartner ein vertrauliches Gespräch wünschen, verwenden Sie bitte die folgende Emailadresse: hinweisg- Entfernen Sie diesen Textteil -eber.rat@baeckergoertz.de .

Verwenden Sie das Hinweisgeber-System nicht, um Ereignisse zu melden, die eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit darstellen. Wenn Sie dringend Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an den öffentlichen Rettungsdienst / entsprechende Notdienste.

Für allgemeine Kontaktanfragen, Bestellungen, Lob oder Kritik, verwenden Sie bitte die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten. Das Meldesystem ist ausschließlich für die Meldung von Verstößen gegen geltendes Recht, Verstöße gegen interne Richtlinien innerhalb der Bäcker Görtz GmbH und andere schwerwiegende Verstöße.

Eine Zusammenfassung des Meldeverfahrens der Bäcker Görtz GmbH finden Sie hier.

Die Whistleblower-Richtlinie der Bäcker Görtz GmbH ist hier zu finden.

Unseren Werte- und Verhaltenskodex finden Sie hier.

Unser Verhaltenskodex für unsere Lieferanten finden Sie hier.